Duisburger IT-Unternehmen für Cyber Sicherheit und Datenschutz EU-DSGVO stellt externe Datenschutzbeauftragte für kleine und mittlere Unternehmensgrößen.
flexpo-Security Service
Die Duisburger IT Beratung F&M Consulting wurde bereits im letzten Jahr auf der weltgrößten Computermesse CeBit für besonders innovative Softwarelösungen ausgezeichnet und stellt nun auch zum Schutz vor Datendiebstahl, Cybererpressung und zum Schutz personenbezogener Daten (EU-DSGVO) ein Team von IT Sachverständigen und Systemintegratoren.
Mit der am 25.5.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzverordnung kommt für die F&M Spezialisten, neben den täglichen IT-Sicherheitsvorkehrungen und Systemwiederherstellungen, bei zahlreiche Fertigungsunternehmen im Mittelstand, auch die Rechtssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Datenverkehr hinzu. Zu diesem Zweck lies sich die Duisburger Unternehmensberatung F&M Consulting für IT-Sicherheit, bei der Deutsche Sachverständigen Gesellschaft (DESAG ) als EU-Datenschutzbeauftragter zertifizieren und betreuen bereits zahlreiche Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte.
Neben den Klienten aus Industrie und Handwerk berät die F&M Consulting als IT-Gutachter auch Versicherungen und unterstützt bei Schadenregulierungen von Cyberangriffen.
Die F&M bietet gerade für kleine und mittlere Unternehmensgrößen mit dem Dienstleistungspaket „flexpo-Security" einen besonderen Service.
So verhilft die F&M die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes EU-DSGVO umzusetzen und verschafft die notwendige Rechtssicherheit im täglichen Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten.
- Dabei ist die F&M Consulting ein Bindeglied zwischen der verantwortlichen Unternehmensführung und den prüfenden Behörden.
- Sie sensibilisieren alle Mitarbeiter im Umgang mit schützenswerten Informationen und stellen wichtige Neuerungen sowie Tipps und Tricks für die tägliche Praxis direkt an dem digitalen Arbeitsplatz zur Verfügung.
- Sie koordinieren und steuern alle notwendigen DSGVO relevanten Geschäfts- und Systemprozesse (IT) und weisen gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die Einhaltung in einem Verfahrensverzeichnis nach.
- Sie übernehmen und koordinieren die Meldepflichten gegenüber Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen.
- Sie sind IT-Sachverständige und EU-DSGVO zertifiziert und werden daher laut gesetzlicher Grundvoraussetzung für einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen auch anerkannt. Ein nicht Anerkannter - bedeutet Sie haben keinen !
- Sie sind in einem regelmäßigen Austausch mit Rechtsanwälten und Versicherungsgesellschaften um drohenden Bußgeldern, Abmahnungen und möglichen Schmerzenzgeldzahlungen entgegenzuwirken.
Mehr Informationen zum flexpo-Security-Service finden Sie unter:
https://www.fundm.de/index.php?warp=externerdatenschutzbeauftragter
Erstberatung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten:
https://fundm.de/downloads/Erstberatung_Datenschutzbeauftragter.pdf